Bobath-Therapie

Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept: für Menschen, deren Bewegung nach einem Schlaganfall oder durch eine neurologische Erkrankung nicht mehr so funktioniert wie früher.

Unsere Behandlungen

In unserer Praxis in Duisburg-Rumeln behandeln wir Menschen jeden Alters – mit Verordnung oder als Selbstzahlerin und Selbstzahler. Welche Therapieform für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam beim ersten Termin. Zugelassen sind wir für alle Kassen, Privatversicherte und Berufsgenossenschaftsfälle.

Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept in Duisburg-Rumeln

Was ist die Bobath-Therapie?

Das Bobath-Konzept ist eine Behandlungsform für Menschen mit Erkrankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems. Auf der Verordnung steht sie meist als KG-ZNS – Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage. Entwickelt wurde das Konzept ab 1943 von der Physiotherapeutin Berta Bobath und ihrem Ehemann, dem Neurologen Karel Bobath, und seither immer wieder an neue Erkenntnisse angepasst.

Der Grundgedanke: Das Gehirn bleibt ein Leben lang lernfähig. Werden Bewegungen immer wieder geübt, können gesunde Bereiche des Gehirns Aufgaben übernehmen, die vorher an anderer Stelle gesteuert wurden. Deshalb arbeiten wir nicht an einzelnen Muskeln, sondern an ganzen Bewegungsabläufen – aufstehen, gehen, sich anziehen, nach etwas greifen.

Feste Übungsprogramme gibt es im Bobath-Konzept bewusst nicht. Wir schauen uns an, was Ihnen im Alltag schwerfällt, und bauen die Behandlung genau darum herum. Dabei führen und unterstützen wir nur so viel wie nötig: Alles, was Sie selbst tun können, tun Sie selbst. Das ist manchmal langsamer, aber genau darum geht es.

  • Behandlung ganzer Bewegungsabläufe statt einzelner Muskeln
  • Übungen, die sich an Ihrem Alltag orientieren
  • Angehörige können einbezogen und angeleitet werden

Für wen ist die Bobath-Therapie geeignet?

Für Erwachsene, bei denen eine Erkrankung oder Verletzung des Gehirns oder des Rückenmarks die Bewegung verändert hat. Viele unserer Patientinnen und Patienten kommen nach einem Schlaganfall zu uns, oft direkt im Anschluss an eine Reha.

Andere leben seit Jahren mit einer neurologischen Erkrankung und möchten ihre Beweglichkeit erhalten. Wieder andere merken, dass alltägliche Handgriffe zunehmend schwerfallen und wollen dem etwas entgegensetzen. In allen Fällen richtet sich die Behandlung nach dem, was Sie sich für Ihren Alltag vorgenommen haben.

Bei welchen Erkrankungen wird nach Bobath behandelt?

Verordnet wird die Behandlung bei Schädigungen des zentralen Nervensystems. Dazu gehören unter anderem:

  • Schlaganfall und Hirnblutung, häufig mit halbseitiger Lähmung
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • Schädel-Hirn-Verletzungen nach einem Unfall
  • Querschnittlähmung und andere Rückenmarksschädigungen
  • Spastik, Muskelschwäche und Lähmungserscheinungen
  • Störungen von Gleichgewicht, Koordination und Gangbild

Welche Diagnose auf Ihrer Verordnung steht, gibt uns die Richtung vor. Wie die Behandlung konkret aussieht, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Übung zur Verbesserung des Gleichgewichts in der neurologischen Physiotherapie

Welche Ziele verfolgt die Behandlung?

Jede Behandlung verfolgt Ziele, die wir mit Ihnen abstimmen. Was davon in welchem Umfang erreichbar ist, hängt von Ihrer Ausgangssituation ab und lässt sich vorab nicht versprechen – das besprechen wir offen. Typische Behandlungsziele sind:

  • Alltägliche Bewegungen wie Aufstehen, Gehen und Greifen wieder zugänglich machen
  • Die betroffene Körperseite in den Alltag einbeziehen
  • Gleichgewicht und Sicherheit im Stand und beim Gehen verbessern
  • Erhöhter Muskelspannung entgegenwirken und Fehlhaltungen vorbeugen
  • Selbstständigkeit erhalten und Hilfe von außen so weit wie möglich reduzieren
  • Angehörige anleiten, damit das Gelernte auch zu Hause weitergeht

Ablauf und Verordnung

Für die Bobath-Therapie brauchen Sie eine ärztliche Verordnung über KG-ZNS. Ausgestellt wird sie in der Regel von Ihrer Neurologin oder Ihrem Neurologen, von der Hausärztin oder direkt im Anschluss an einen Klinikaufenthalt.

Weil neurologische Behandlungen Zeit brauchen, ist die Behandlungseinheit länger angesetzt als bei klassischer Krankengymnastik. Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für Befund und Gespräch: Was fällt im Alltag schwer, was möchten Sie wieder können? Daraus entsteht ein Plan, den wir regelmäßig anpassen. Wenn die verordneten Einheiten aufgebraucht sind, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über eine Folgeverordnung.

Sie haben Beschwerden? Lassen Sie uns sprechen.

Ob mit Rezept oder erst einmal nur mit einer Frage: Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Terminanfrage. Wir melden uns zurück und klären gemeinsam, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

  • Für alle Kassen, Privatversicherte und Berufsgenossenschaftsfälle zugelassen
  • Terminanfrage telefonisch oder online – wir melden uns zurück
  • Mitten in Duisburg-Rumeln, Rathausallee 12–14

Häufige Fragen zur Bobath-Therapie

Was Patientinnen, Patienten und Angehörige häufig fragen

KG-ZNS steht für Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Es ist die Heilmittelposition, unter der die Bobath-Therapie verordnet wird. Wenn auf Ihrem Rezept KG-ZNS steht, sind Sie bei uns richtig – dafür ist eine besondere Qualifikation nötig, die wir mitbringen.

Klassische Krankengymnastik setzt vor allem am Bewegungsapparat an, also an Muskeln, Gelenken und Haltung. Die Bobath-Therapie arbeitet dort, wo die Steuerung der Bewegung gestört ist – im Nervensystem. Geübt werden deshalb ganze Handlungen aus dem Alltag statt einzelner Muskelgruppen, und die Behandlung dauert pro Einheit länger.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Behandlung Erwachsener. Für Kinder ist eine gesonderte Qualifikation erforderlich. Sprechen Sie uns gern an – wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen können, sagen wir Ihnen das ehrlich und nennen Ihnen eine passende Anlaufstelle.

Sehr gerne. Gerade nach einem Schlaganfall ist es hilfreich, wenn Angehörige wissen, wie sie im Alltag unterstützen können, ohne zu viel abzunehmen. Wir zeigen Ihnen Handgriffe für Transfers, das Anziehen oder das Gehen. Sagen Sie einfach vorher Bescheid, wenn jemand mitkommen möchte.

In der Regel beginnt die Behandlung schon in der Klinik oder in der Reha. Wichtig ist, dass es danach ohne lange Pause weitergeht. Wann und in welchem Umfang das für Sie sinnvoll ist, entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt. Melden Sie sich am besten frühzeitig bei uns, damit wir den Termin einplanen können.

Ja. KG-ZNS ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird bei entsprechender Verordnung übernommen. Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. Privatversicherte und Berufsgenossenschaftsfälle rechnen wir ebenfalls ab.

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