Krankengymnastik

Aktive Bewegung als Therapie: bei Rückenschmerzen, nach Operationen und immer dann, wenn der Körper wieder in Gang kommen soll.

Unsere Behandlungen

In unserer Praxis in Duisburg-Rumeln behandeln wir Menschen jeden Alters – mit Verordnung oder als Selbstzahlerin und Selbstzahler. Welche Therapieform für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam beim ersten Termin. Zugelassen sind wir für alle Kassen, Privatversicherte und Berufsgenossenschaftsfälle.

Krankengymnastik in der Physiotherapiepraxis Duisburg-Rumeln

Was ist Krankengymnastik?

Krankengymnastik ist die bekannteste Form der Physiotherapie und wird von Ärztinnen und Ärzten als Heilmittel verordnet. Im Mittelpunkt steht die Bewegung: Sie üben unter Anleitung aktiv mit, wir unterstützen mit passiven Techniken dort, wo es allein nicht geht.

Am Anfang steht immer ein ausführlicher Befund. Wir schauen uns an, wie Sie sich bewegen, wo es hakt und woher die Beschwerden kommen könnten. Daraus entsteht ein Behandlungsplan, der auf Sie und Ihren Alltag abgestimmt ist – und der sich verändert, sobald sich Ihre Situation verändert.

  • Ausführlicher Befund vor der ersten Behandlung
  • Aktive Übungen, ergänzt durch passive Techniken wie Mobilisation und Dehnung
  • Übungen für zu Hause, damit die Behandlung auch zwischen den Terminen weiterwirkt

Für wen ist Krankengymnastik geeignet?

Für so ziemlich jeden. Wir behandeln Kinder, Erwachsene und ältere Menschen, sportlich Aktive genauso wie Menschen, die im Alltag kaum zum Bewegen kommen.

Häufig kommen Patientinnen und Patienten nach einer Operation zu uns, etwa nach einem Eingriff an Knie, Hüfte oder Schulter. Andere haben seit Monaten Rückenschmerzen, wieder andere möchten nach einem Unfall wieder auf die Beine kommen. Auch bei chronischen Beschwerden, die den Alltag begleiten, ist Krankengymnastik ein sinnvoller Baustein.

Bei welchen Beschwerden wird Krankengymnastik eingesetzt?

Die Einsatzgebiete sind breit. Zu den häufigsten Gründen, aus denen Menschen mit einer Verordnung für Krankengymnastik zu uns kommen, gehören:

  • Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und Beschwerden der Wirbelsäule
  • Nachbehandlung nach Operationen an Knie, Hüfte, Schulter oder Wirbelsäule
  • Schulter- und Knieprobleme sowie Beschwerden anderer Gelenke
  • Sportverletzungen und Beschwerden nach Unfällen
  • Bewegungseinschränkungen und Unsicherheit beim Gehen
  • Haltungsbedingte Beschwerden, etwa durch langes Sitzen im Büro
  • Beschwerden bei Arthrose und anderen chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparats

Welche Diagnose auf Ihrer Verordnung steht, gibt uns die Richtung vor. Wie die Behandlung konkret aussieht, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.

Behandlung in der Physiotherapiepraxis Duisburg-Rumeln

Welche Ziele verfolgt die Behandlung?

Jede Behandlung verfolgt Ziele, die wir mit Ihnen abstimmen. Was davon in welchem Umfang erreichbar ist, hängt von Ihrer Ausgangssituation ab und lässt sich vorab nicht versprechen – das besprechen wir offen. Typische Behandlungsziele sind:

  • Beweglichkeit erhalten und verbessern
  • Kraft, Koordination und Ausdauer aufbauen
  • Schmerzen lindern und Belastungen im Alltag besser verteilen
  • Durchblutung und Stoffwechsel im Gewebe anregen
  • Sicherheit in der Bewegung zurückgewinnen
  • Verstehen, was dem eigenen Körper guttut – und was ihn belastet

Ablauf und Verordnung

Für Krankengymnastik brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Ausgestellt wird sie von Ihrer Hausärztin, Ihrem Orthopäden oder nach einer Operation direkt aus der Klinik. Auf dem Rezept steht, welches Heilmittel verordnet wurde und wie viele Behandlungen vorgesehen sind.

Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für Befund und Gespräch. Danach folgen die weiteren Einheiten in einem Rhythmus, der zu Ihrem Behandlungsziel passt – meist ein- bis zweimal pro Woche. Wenn die verordneten Einheiten aufgebraucht sind, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob eine Folgeverordnung sinnvoll ist.

Sie haben Beschwerden? Lassen Sie uns sprechen.

Ob mit Rezept oder erst einmal nur mit einer Frage: Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Terminanfrage. Wir melden uns zurück und klären gemeinsam, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

  • Für alle Kassen, Privatversicherte und Berufsgenossenschaftsfälle zugelassen
  • Terminanfrage telefonisch oder online – wir melden uns zurück
  • Mitten in Duisburg-Rumeln, Rathausallee 12–14

Häufige Fragen zur Krankengymnastik

Was Patientinnen und Patienten häufig fragen

Physiotherapie ist der Oberbegriff für das gesamte Fachgebiet. Krankengymnastik ist eine einzelne Leistung daraus und der Begriff, der auf den meisten Verordnungen steht. Früher wurde das ganze Fach so genannt, daher werden beide Wörter im Alltag oft gleichbedeutend verwendet. Neben der Krankengymnastik gehören zum Beispiel auch Manuelle Therapie, Lymphdrainage und physikalische Anwendungen zur Physiotherapie.

Ja. Krankengymnastik ist ein Heilmittel und wird ärztlich verordnet – von Ihrer Hausärztin, Ihrem Orthopäden oder nach einem Eingriff aus der Klinik heraus. Bringen Sie die Verordnung bitte zum ersten Termin mit. Ohne Rezept können Sie bei uns Selbstzahlerleistungen wie Massagen und Wellnessanwendungen buchen.

Die Dauer einer Einheit richtet sich nach dem verordneten Heilmittel und liegt bei Krankengymnastik üblicherweise zwischen 15 und 25 Minuten. Wie viele Behandlungen vorgesehen sind, legt die verordnende Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept fest. Reicht die Menge nicht aus, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten der verordneten Behandlung. Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten, sofern keine Befreiung vorliegt. Privatversicherte und Selbstzahler rechnen wir nach der jeweils gültigen Preisliste ab – sprechen Sie uns gern vorab darauf an.

Am besten bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können, sowie ein Handtuch. Mitbringen sollten Sie außerdem Ihre Verordnung, Ihre Versichertenkarte und, falls vorhanden, eine Zuzahlungsbefreiung. Befunde wie Röntgenbilder oder Arztberichte helfen uns, ein genaueres Bild von Ihren Beschwerden zu bekommen.

Das hängt davon ab, wie ausgelastet der Terminplan gerade ist. Rufen Sie uns am besten unter 02151 40 36 42 an oder schicken Sie uns eine Terminanfrage über das Formular – wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück und sagen Ihnen ehrlich, wann es bei uns losgehen kann. Steht auf Ihrer Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf, sagen Sie uns das bitte direkt.

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